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07.09.2010 02:42:47


Ortsplanung Melchsee-Frutt - Start Mitwirkungsverfahren

Die bestehende Gondelbahn Stöckalp – Melchsee-Frutt wurde 1976 erstellt und 1995 erneuert. Es ist vorgesehen, die bestehende Gondelbahn mit 4er Kabinen durch eine Neue zu ersetzen. Die neue Gondelbahn soll gemäss Projekt der Sportbahnen Melchsee-Frutt über 15er Kabinen verfügen.

Das Bewilligungsverfahren für den Ersatzbau der Gondelbahn Stöckalp – Melchsee-Frutt unterliegt einem umfangreichen Verfahrensablauf. Die eigentliche Bewilligung für die Bahn erfolgt durch das Bundesamt für Verkehr. Für den neuen Standort der Bergstation sowie den vergrösserten Umfang der Talstation müssen die raumplanerischen Grundlagen (Zonen) im Rahmen der Anpassung des Teilzonenplans „Gondelbahn Stöckalp-Frutt“ auf kommunaler und kantonaler Ebene geschaffen werden. Als erster Schritt dazu ist das öffentliche Mitwirkungsverfahren vorgesehen. Voraussichtlich im April 2010 erfolgt dann koordiniert mit der Auflage des gesamten Gondelbahnprojekts die öffentliche Planauflage. Im Verlaufe des 2010 ist vorgesehen an einer Gemeindeversammlung abschliessend über die Anpassung des Teilzonenplans „Gondelbahn Stöckalp-Frutt“ zu befinden.

Zum jetzigen Zeitpunkt legt der Einwohnergemeinderat Kerns gestützt auf Artikel 11 und ff des kantonalen Baugesetzes vom 12. Juni 1994 sowie auf Artikel 6 der Verordnung zum kantonalen Baugesetz folgende Änderung im Zonenplan sowie im Baureglement im Sinne der Information und Mitwirkung der Bevölkerung vom 28. Januar 2010 bis 22. Februar 2010 auf der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf. Die Dokumente können auch unter www.kerns.ch (Rubrik „Aktuell“) heruntergeladen werden:


Teilzonenplan „Gondelbahn Stöckalp-Frutt“

Stöckalp

11'673 m2 der Parzellen Nr. 1368, 1648, 1440 und 1441 werden von der Alpwirtschaftszone bzw. dem Waldareal in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen 1 (SF1) eingezont.
19'899 m2 der Parzellen Nr. 1291, 1368 und 1380 werden von der Alpwirtschaftszone (AW) in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen 3 (SF3) eingezont.

Melchsee-Frutt

31'899 m2 der Parzelle Nr. 1313 werden von der Alpwirtschaftszone in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen 1 (SF1) eingezont.
2'114 m2 der Parzellen Nr. 1313 und 1360 werden von der Alpwirtschaftszone in die Kurzone (KuZ) eingezont.
3'506 m2 der Parzellen Nr. 1313 und 1360 werden von der Zone für Sport- und Freizeitanlagen 1 (SF1) in die Kurzone (KuZ) umgezont.
115 m2 der Parzelle Nr. 1313 verbleiben in der Alpwirtschaftszone, werden aber zusätzlich mit der Zone für Sport- und Freizeitanlagen 2 (SF2) überlagert.


Baureglement

Das Baureglement vom 27. September 1998 soll unter Artikel 22a „Zone für Sport- und Freizeitanlagen 3 (SF3)“ angepasst werden.


Begründete Anregungen zur Teilrevision des Teilzonenplans „Gondelbahn Stöckalp–Frutt“ sowie zur Anpassung des Baureglements sind schriftlich und begründet bis spätestens am
22. Februar 2010 (Datum des Poststempels) an den Einwohnergemeinderat Kerns, Sarnerstr. 5, 6064 Kerns, einzureichen.

Anschließend wird das Planauflageverfahren durchgeführt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Gemeindepräsident Arnold Wagner (Natel: 079 345 92 89) gerne zur Verfügung.


DokumenteTeilzonenplan_Talstation_Mitwirkungsverfahren_28.1.2010.pdf (pdf, 875.0 kB)
Teilzonenplan_Bergstation_Mitwirkungsverfahren_28.1.2010.pdf (pdf, 136.1 kB)
Planungsbericht_Teilzonenplan_Mitwirkungsverfahren_28.1.2010.pdf (pdf, 1482.7 kB)
Verkehrskonzept_-_Berichtsteil_28.1.2010.pdf (pdf, 197.3 kB)
UVB-Bericht_28.1.2010.pdf (pdf, 285.4 kB)


Datum der Neuigkeit 29. Jan. 2010
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