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Urnenstandort Urne bei Gemeindehaus
Urnen Öffnungszeiten Sonntag 9.30 - 12.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

1 Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.

2 Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.

3 Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.

4 Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Kontakt roland.boesch@kerns.ow.ch



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