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Die Hauptaufgaben der Finanzkommission umfassen: · Begleitung der langfristigen Finanzplanung der Einwohnergemeinde · Beurteilung von anstehenden Investitionsprojekten · Beratung bei der Anlagestrategie der Einwohnergemeinde · Überprüfen der gesamtheitlichen Finanzpolitik des Einwohnergemeinderats · Beurteilen von Beitragsgesuchen Dritter · Bearbeitung von Vernehmlassungen · Eventuell weitere vom Einwohnergemeinderat übertragene Arbeiten
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