
Einwohnergemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde. Er besteht seit dem 1. Juli 2010 aus sieben Mitgliedern. Seine Amtsdauer beträgt vier Jahre, dann finden jeweils Gesamterneuerungswahlen an der Urne nach dem Majorzprinzip statt. Die Befugnisse des Einwohnergemeinderates richten sich nach der Kantonsverfassung und der Gemeindeordnung. Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Departement) zuständig. Alle Mitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.
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