a) im Normalfall
Der Gemeindeführungsstab plant, koordiniert und kontrolliert die zivilen Vorbereitungsmassnahmen zur Bewältigung einer ausserordentlichen Lage in der Gemeinde.
b) in einer ausserordentlichen Lage
- die Beschaffung von Nachrichten für die Lageübersicht
- Sofortmassnahmen zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhütung von materiellen Schäden
- Beizug von Hilfsorganisationen
- das selbständige Anordnen von Massnahmen in den ihm vom Gemeinderat übertragenen Bereichen und die Überwachung deren Ausführung
- die Zusammenarbeit mit den zugewiesenen Hilfskräften.
- Zwangsbelegung ziviler Gebäude, Requirierung von Hilfsmitteln, soweit sie nicht von Bund und Kanton beansprucht werden
- die Planung und Beantragung an den Gemeinderat von Massnahmen zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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3.3.2 Pflichtenheft Gemeindeführungsstab GFO vom 05.05.2014 | Download | 0 | 3.3.2 Pflichtenheft Gemeindeführungsstab GFO vom 05.05.2014 |