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Inhalt

24. Nov. 2015, 20.00 Uhr

Ort

Singsaal Kerns
6064 Kerns

Kontakt

Gemeindeschreiber Roland Bösch
roland.boesch@kerns.ow.ch

Informationen

Beschreibung
Der Einwohnergemeinderat Kerns freut sich zusammen mit dem Korporationsrat auf Ihre Teilnahme an der Herbstgemeindeversammlung.

Die Beschlussesanträge zu den Sachgeschäften und die damit zusammenhängenden, zur Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger notwendigen Unterlagen liegen bis zur Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei Kerns (Büro Sarnerstrasse 5) zur Einsichtnahme auf (Art. 7 Ziff. 3 Abstimmungsgesetz vom 17. Februar 1974, GDB 122.1).

Allfällige Änderungsanträge zu den einzelnen Sachgeschäften sind, für jedes Geschäft gesondert, spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung schriftlich und kurz begründet der Gemeindekanzlei Kerns, Sarnerstrasse 5, 6064 Kerns, einzureichen (Art. 18 Abs. 1 Abstimmungsgesetz).

Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger ist gemäss Art. 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Kerns vom 12. Mai 2000 berechtigt, dem Einwohnergemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung Fragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf die Einwohnergemeinde zu stellen. Solche Fragen müssen spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung schriftlich bei der Gemeindekanzlei Kerns eingereicht werden. Dadurch ist es dem Einwohnergemeinderat möglich, an der Gemeindeversammlung eine fundierte Antwort zu geben.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt für die Einwohnergemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Kerns wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind.

Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

Dokumente

Name
Botschaft_Herbstgemeindeversammlung_2015.pdf Download 0 Botschaft_Herbstgemeindeversammlung_2015.pdf