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27. Dez. 2019, 20.00 Uhr - 20.22 Uhr

Ort

Singsaal Kerns
6064 Kerns

Kontakt

Roland Bösch
roland.boesch@kerns.ow.ch

Informationen

Beschreibung

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind dem Antrag des Einwohnergemeinderats gefolgt und haben heute Abend anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung den Steuerfuss der Gemeinde Kerns per 1. Januar 2020 um 0,01 Einheiten auf 4,71 Einheiten erhöht.

Die Steuerbelastung steigt dadurch um rund CHF 35'000.00 verteilt auf alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Anpassung war aus der Sicht des Einwohnergemeinderats notwendig, um dadurch den Ressourcenbeitrag aus dem innerkantonalen Finanzausgleich in der Höhe von rund vier Millionen für das Jahr 2020 zu sichern.

Für die komplexe Berechnung des Ressourcenausgleichs werden unter anderem der Gesamtsteuerfuss aller Gemeinden inklusive dem Steuerfuss der römisch-katholischen Kirche und des Kantons herangezogen.

Gemäss kantonaler Prognose wird Sachseln 2020 eine Gebergemeinde sein. Das entsprechende Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass eine Nehmergemeinde keinen tieferen Gesamtsteuerfuss haben darf als eine Gebergemeinde. Ist dies der Fall, wird der Nehmergemeinde der gesamte Ressourcen-Beitrag gestrichen. Der Gesamtsteuerfuss von Kerns lag bisher bei 8,42 Einheiten, während dem Sachseln inklusive Zwecksteuer einen Gesamtsteuerfuss von 8,43 Einheiten aufweist.

Durch die beschlossene Erhöhung des Gemeindesteuerfusses von 0,01 Einheiten weist die Gemeinde Kerns für das Jahr 2020 einen Gesamtsteuerfuss von ebenfalls 8,43 Einheiten aus. Sollte Sachseln im Jahr 2020 effektiv eine Gebergemeinde werden, hätte dies für Kerns keine Auswirkung auf die Auszahlung des Ressourcenausgleichs.

Die vorerwähnte Massnahme hat keinen Einfluss auf das Steuerjahr 2019. Eine rückwirkende Anpassung des Steuerfusses ist nicht möglich. In Bezug auf den Anspruch des Ressourcenausgleichs für das Jahr 2019 bleibt der Einwohnergemeinde Kerns nichts anders übrig, als die effektiven Berechnungen des Ressourcenausgleichs Anfang 2020 basierend auf dem Steuerertrag bis zum 31. Dezember 2019 abzuwarten.

Voraussetzungen
Stimmberechtigt für die Einwohnergemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Kerns wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind.

Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

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Botschaft_ausserordentliche_Gemeindeversammlung_am_27.12.2019.pdf Download 0 Botschaft_ausserordentliche_Gemeindeversammlung_am_27.12.2019.pdf
Medienmitteilung_27.12.2019_-_ausserordentliche_Gemeindeversammlung.pdf Download 1 Medienmitteilung_27.12.2019_-_ausserordentliche_Gemeindeversammlung.pdf