Ort
Singsaal Kerns6064 Kerns
Informationen
- Beschreibung
- Der Einwohnergemeinderat Kerns freut sich zusammen mit dem Korporationsrat auf Ihre Teilnahme an der Frühlingsgemeindeversammlung.
Die Beschlussesanträge zu den Sachgeschäften und die damit zusammenhängenden, zur Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger notwendigen Unterlagen liegen bis zur Frühlingsgemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei Kerns (Büro Sarnerstrasse 5) zur Einsichtnahme auf (Art. 7 Ziff. 3 Abstimmungsgesetz vom 17. Februar 1974, GDB 122.1).
Allfällige Änderungsanträge zu den einzelnen Sachgeschäften sind, für jedes Geschäft gesondert, spätestens eine Woche vor der Frühlingsgemeindeversammlung schriftlich und kurz begründet der Gemeindekanzlei Kerns, Sarnerstrasse 5, 6064 Kerns, einzureichen (Art. 18 Abs. 1 Abstimmungsgesetz).
Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger ist gemäss Art. 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Kerns vom 12. Mai 2000 berechtigt, dem Einwohnergemeinderat zu Handen der Frühlingsgemeindeversammlung Fragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf die Einwohnergemeinde zu stellen. Solche Fragen müssen spätestens eine Woche vor der Frühlingsgemeindeversammlung schriftlich bei der Gemeindekanzlei Kerns eingereicht werden. Dadurch ist es dem Einwohnergemeinderat möglich, an der Frühlingsgemeindeversammlung eine fundierte Antwort zu geben. - Voraussetzungen
- An der Einwohnergemeindeversammlung können alle volljährigen und mündigen Schweizer Bürger, die in Kerns wohnhaft sind, teilnehmen.
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Dokumente
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Traktandenliste_Gemeindeversammlung_vom_14._Mai_2013.pdf | Download | 0 | Traktandenliste_Gemeindeversammlung_vom_14._Mai_2013.pdf |
Rechnung_2012_inkl._Bericht.pdf | Download | 1 | Rechnung_2012_inkl._Bericht.pdf |
Botschaft_Fruhlingsversammlungen_2013.pdf | Download | 2 | Botschaft_Fruhlingsversammlungen_2013.pdf |