Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 041 666 31 31 | gemeindekanzlei@kerns.ow.ch |