Die amtliche Eröffung geschieht durch eingeschriebene Zustellung einer amtlich beglaubigten Kopie der letzwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erbinnen und Erben.
Alle sonst an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügung, soweit diese sie angeht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 041 666 31 31 | gemeindekanzlei@kerns.ow.ch |