Kopfzeile

Inhalt

Todesfall

Das Zivilstandsamt Obwalden ist zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Obwalden eintreten.

Todesfall im Spital oder im Heim
Die Spitalleitung oder die Heimleitung meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.

Todesfall zu Hause
Jeder Todesfall  muss durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person innert zwei Tagen beim kantonalen Zivilstandsamt (Tel. 041 666 35 00) gemeldet werden. Ist eine Person in Kerns verstorben, kann der Todesfall auch bei der Gemeindekanzlei Kerns gemeldet werden. Dabei ist der ärztliche Todesschein und, falls vorhanden, das Familienbüchlein der/des Verstorbenen sowie einen gültigen Ausweis der anmeldenden Person vorzuweisen.

Todesfall infolge eines Unfalls
Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117. Die Polizei meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.


Sie können den Tod im Familienbüchlein/Familienausweis kostenlos eintragen lassen. Zuständig hiefür ist das Zivilstandsamt am Todesort oder am Heimatort.

Für Fragen rund um die Beerdigung sind das zuständige Pfarramt oder die Friedhofverwaltung zuständig.

Zugehörige Objekte