Kopfzeile

Inhalt

Das Aufstellen/Aufhängen einer Veranstaltungsreklame ist bewilligungspflichtig. Davon ausgenommen ist das Anbringen von kleineren Plakaten an dafür vorgesehenen Anschlagbrettern oder bei Ladenlokalen etc.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt