Familienergänzende Kinderbetreuung
Zuständiges Amt: Sozialdienst Auf den 1. Januar 2008 hat der Obwaldner Regierungsrat das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 29. November 2007 in Kraft gesetzt. Der Kanton Obwalden respektive deren Gemeinden verfügen seit diesem Zeitpunkt über eine einheitliche Gesetzesgrundlage. Das Gesetz bezweckt die Förderung der Entwicklung und Integration der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung.
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