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Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften und Abschriften. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit, und weisen Sie sich mit einem Personaldokument aus (Pass oder ID).

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden angebracht und dann als seine Unterschrift anerkannt wird.

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einer vom Beglaubigenden hergestellten Kopie übereinstimmt.

Preis

CHF 15.00

Zugehörige Objekte

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