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Der Interimsausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche andernorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenhaltsgemeinde dies verlangt.
  • Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.

 

Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.

Zu beachten:
Die Abstimmungsunterlagen, Steuererklärungen usw. werden weiterhin an die Wohnsitzadresse in der Gemeinde Kerns zugestellt. Aus diesem Grund darf bei der Post keine Abmeldung vorgenommen werden.

Bei Wochenaufenthaltern ist es üblich, dass zwei Adressen bekannt sind, d.h. man kann die alte Adresse in Kerns behalten und gleichzeitig eine neue Adresse am Wochenaufenthaltsort eröffnen.

Preis

gratis

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