Kopfzeile

Inhalt

Die Gemeinde Kerns besitzt ein Hundereglement in welchem die Haltung und Steuerpflicht für Hundebesitzer geregelt ist. Hundebesitzer haben folgende Pflichten:
  • die obligatorische Kennzeichnung (Mikrochip)
  • die Anmeldung des Hundes bei der Finanzverwaltung der Gemeinde und die Registrierung auf der Datenbank AMICUS
  • Meldung der Mutationen an die Finanzverwaltung und auf der Datenbank AMICUS (Besitzerwechsel, Adressänderungen oder Tod usw.)
  • Bezahlung der Hundesteuer gemäss geltendem Reglement
Die Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Hundehalter. Landwirtschaftshunde haben einen reduzierten Tarif. Die Kontrolle erfolgt über die Datenbank AMICUS, weshalb es wichtig ist, Mutationen unter www.amicus.ch umgehend zu melden. Die Steuerpflicht für das Tier beginnt mit einem Alter von 6 Monaten. Es wird nur eine ganze oder halbe Jahressteuer erhoben, welche durch erreichen der Altersgrenze oder Zuzug bestimmt wird.

Identitas AG, Stauffacherstrasse 130a, 3014 Bern
0848 777 100 / www.amicus.ch

Zugehörige Objekte

Name
Informationsflyer.pdf Download 0 Informationsflyer.pdf
Merkblatt_Amicus.pdf Download 1 Merkblatt_Amicus.pdf
Name Download