Kopfzeile

Inhalt

Der Interimsausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich anderorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenhaltsgemeinde dies verlangt.
  • Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.

Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie das vorliegende Online-Formular aus und senden Sie es ab.

Unterlagen

Geben Sie uns den Grund des auswärtigen Aufenthaltes an.
Nennen Sie Ort und Adresse des auswärtigen Aufenthaltes.
Nennen Sie die gewünschte Zeitdauer, für welche der Heimatausweis ausgestellt werden soll.

Verfahren

Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, stellen wir Ihnen den Heimatausweis per Post zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.