- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich anderorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenhaltsgemeinde dies verlangt.
- Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.
Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 666 31 31 | gemeindekanzlei@kerns.ow.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Unterlagen
Nennen Sie Ort und Adresse des auswärtigen Aufenthaltes.
Nennen Sie die gewünschte Zeitdauer, für welche der Heimatausweis ausgestellt werden soll.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.