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2. Juli 2026

Der Kantonsrat hat am 21. Mai 2026 einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz erlassen, mit welchem der Anspruch der Arbeitnehmenden auf eine Überbrückungsrente bei Frühpensionierung abgeschafft wird. Da für die Lehrpersonen der Volksschulen der Gemeinden das kantonale Personalrecht gilt, wirken sich die vom Kanton vorgenommenen Änderungen für die Lehrpersonen entsprechend aus.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass alle Angestellten der Gemeinde personalrechtlich möglichst gleichbehandelt werden. Damit dies sichergestellt ist, soll die Aufhebung der Überbrückungsrente beim Kanton ins Personalrecht der Gemeinde übernommen werden.

Entsprechend wurde ein Nachtrag zum Personalreglement erlassen. Dieser Nachtrag liegt nun 30 Tage bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf oder kann untenstehend heruntergeladen werden. Die Referendumsfrist läuft am 3. August 2026 ab.

Gemeindehaus Kerns

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Nachtrag (PDF, 17 kB) Download 0 Nachtrag
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Amtsblattpublikation (PDF, 140 kB) Download 2 Amtsblattpublikation