Kopfzeile

Inhalt

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.

Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.

Kontakt

Marco Rohrer
marco.rohrer@kerns.ow.ch

Ort

Singsaal Kerns
6064 Kerns

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung hat folgende Befugnisse:
  • Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
  • Wahl des Gemeindepräsidiums
  • Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
  • Genehmigung der Gemeinderechnung und des Budgets
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
  • Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
  • Einbürgerung von Ausländern

Voraussetzungen

Stimmberechtigt für die Einwohnergemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde Kerns wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind.

Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung