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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle direkt über den eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder am Schalter der Gemeindekanzlei abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Schweizer Staatsangehörige

Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland die Wegzugsbestätigung erst erhalten, wenn sämtliche Steuerangelegenheiten erledigt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige

Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung (innerhalb der Schweiz) im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Bei einem Wegzug ins Ausland kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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Checkliste - Auf Wiedersehen in Kerns.pdf (PDF, 38 kB) Download 0 Checkliste - Auf Wiedersehen in Kerns.pdf