Der Gemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird nach dem Majorzprinzip gewählt. Eine Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die laufende Amtsdauer endet am 30. Juni 2028.
Die Befugnisse des Gemeinderates richten sich nach der Kantonsverfassung und der Gemeindeordnung.
Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Departement) zuständig. Alle Mitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.
Die Befugnisse des Gemeinderates richten sich nach der Kantonsverfassung und der Gemeindeordnung.
Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Departement) zuständig. Alle Mitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.